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Stellungnahme des Vereins Säkularer Islam Hamburg
zum Rücktritt des Islamischen Zentrums HH (IZH) aus dem
Vorstand des Staatsvertragspartners Schura HH – 6.1.2022



Nach dem diese Woche verkündeten Rücktritt des IZH (Islamisches Zentrum Hamburg) aus dem Vorstand der Schura Hamburg herrscht in der rot-grünen Senatspolitik der Freien und Hansestadt Hamburg, die vor zehn Jahren mit der Schura, der türkeiorientierten DITIB, der VIKZ sowie den Aleviten einen Staatsvertrag abgeschlossen hat, allenthalben Erleichterung und Zufriedenheit. Innensenator Andy Grote etwa zeigte sich erfreut: "Wir haben immer ganz klar gesagt: Hier handelt es sich um Extremisten", sagte der SPD-Politiker laut einem Bericht der dpa vom 4. Januar 2022.

Mit Erstaunen erfährt hier die Öffentlichkeit aus dem Munde des Senators, dass Hamburg einen Staatsvertrag mit Extremisten geschlossen hat - außer dem IZH im Übrigen noch mindestens mit einem weiteren Drittel der Schura-Mitglieder, die dem vor zehn Jahren vom damaligen rot-grünen Senat in Auftrag gegebenen religionswissenschaftlichen Gutachten zum Staatsvertrag zufolge zur islamistischen Milli-Görüs-Bewegung gehören.

Letzteres wurde nie in den Senatsparteien, anders als die Rolle des IZH, thematisiert, geschweige denn kritisiert.

Der Rückzug des IZH aus dem Vorstand der islamistisch durchsetzten Schura Hamburg bei seinem gleichzeitigen Verbleib in diesem Verband ist nach Einschätzung des Vereins Säkularer Islam Hamburg e.V. (VSI-HH) nichts weiter als eine taktische Rochade, mit der die Senatspolitik versucht, im Vorfeld der laut Staatsvertrag nach zehn Laufzeitjahren anstehenden Evaluierung dieses Vertrages der Frage aus dem Weg zu gehen, wie es sein konnte, dass - mit Ausnahme des Vertrags mit den Aleviten - mit zweifelhaften islamischen Verbänden, deren islamistische Position nicht bezweifelt werden kann, überhaupt ein solcher Staatsvertrag abgeschlossen wurde. Kein einziger Verband - wiederum mit Ausnahme der hier nicht betroffenen Aleviten - wurde bisher jemals danach befragt, wie er konkret zu den Vorschriften der Scharia steht, etwa im Eherecht, im Familienrecht oder im Erbrecht und hinsichtlich der von der Scharia geregelten untergeordneten Rolle der Frau im Islam. Nach mehrfachen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Scharia jedoch lt. Wikipedia/Scharia "inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien der Demokratie".

Der Hamburger Senat hat im Staatsvertrag der Selbstverpflichtung der islamischen Verbände leichtfertig Glauben geschenkt, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Womit sich offensichtlich die Frage konkret nach der Scharia für den Senat erübrigte. Die religionspolitischen Amateure der beiden Regierungsparteien SPD und Grüne haben bis heute nicht begriffen, dass die islamischen Verbände mit dem Grundgesetz vor allem den Art. 4 der Verfassung meinen - den sogenannten "Religionsfreiheits-Artikel", mit dem sie sich ermächtigt fühlen, auch solche Vorschriften der Scharia für religiös und innerweltlich verbindlich zu erachten, die mit den Grundwerten der Verfassung und mit den Menschenrechten nicht in Übereinstimmung stehen.

Der VSI-HH begrüßt bei aller Kritik, dass nach zehn Jahren der Staatsvertrag eine Überprüfung ("Evaluierung") des Vertrages vorsieht. Wir erwarten, dass hierbei die bislang nie gestellte Frage nach der Stellung der Verbände zur Scharia endlich auf den Tisch kommt und die Verbände sich öffentlich und unzweideutig von den Teilen der islamischen Rechtsordnung distanzieren, die mit den Grundrechten und den Menschenrechten inkompatibel sind. Hier muss konkret und öffentlich von den Verbänden das Recht für Muslime eingeräumt werden, den Islam auch verlassen zu können - worauf im Islam die Todesstrafe steht -, ebenso wie das Recht für Musliminnen, auch einen Nicht-Muslimen oder gleichgeschlechtlich zu heiraten.

Wir erwarten ferner, dass das IZH als Außenstelle des schiitischen Terrorregimes im Iran nicht mehr Mitglied in der Schura bleibt, sondern allenfalls in einer Neustrukturierung, in der das IZH aus der Abhängigkeit von Teheran herausgelöst und von Schiiten deutscher Herkunft und Orientierung geleitet wird. Ebenso erwarten wir, dass die DITIB klar und öffentlich jede Beeinflussung durch die Religionsbehörde der Türkei beziehungsweise des Erdoğan-Regimes zurückweist.

Werden diese Forderungen in der Evaluierung nicht erfüllt, muss mit den entsprechenden Verbänden der Staatsvertrag aufgelöst werden, so die Erwartung des VSI-HH e.V. (http://www.vsi-hh.de).

Für den Vorstand des Vereins Säkularer Islam Hamburg e.V.
Paul Nellen

6. Jan.2022

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