Presseerklärung des
Vereins Säkularer Islam Hamburg e.V.
zum Bericht des Hamburger Landesamtes für
Verfassungsschutz über das "Islamische
Zentrum Hamburg" (IZH)
16.7.21


Zu den am heutigen 16. Juli 2021 von der Presse verbreiteten Erkenntnissen des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) über das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) erklärt der Verein Säkularer Islam Hamburg e.V. (VSI HH):

Die Erkenntnisse des LfV über das IZH blamieren den Hamburger Senat und die ihn tragenden beiden Parteien SPD und Grüne bis aufs Mark. Seit langem wird dem IZH nicht nur von unserem Verein, sondern in erster Linie von Menschen, die vor dem iranischen Regime nach Deutschland und nach Hamburg geflohen sind, vorgeworfen, eine Außenstelle des Terrorregimes in Teheran zu sein, konspirativ gegen Exil-Iraner vorzugehen und nur kaum verdeckt mit Terroristen zu sympathisieren.

Wir werfen dem Hamburger Senat vor, aus opportunistischen Gründen hierzu immer geschwiegen zu haben. Von Anfang an hätte mit dem IZH und mit der Schura, deren Mitglied das IZH ist, unter den jetzt für alle Welt erneut sichtbar gemachten Umständen kein Staatsvertrag abgeschlossen werden dürfen. Die Vorstellung, mit der die Senatsparteien ständig hausieren gehen, dass der Staatsvertrag dazu diene, auch fragwürdige Institutionen wie das IZH auf längere Sicht von ihrem menschen- und verfassungsfeindlichen Treiben durch geduldiges Dialogisieren abzubringen, bis sie nur noch rein spirituelle Einrichtungen sind, diese Vorstellung wird mit den jetzt bekannt gewordenen Erkenntnissen des LfV ad absurdum geführt.

Der Staatsvertrag mit der Schura, zu deren Mitgliedern das IZH gehört und die dem IZH stets ohne jede wirksame Kritik an seinem Treiben verbandlichen Schutz gewährt, muss sofort gekündigt werden! Darüber hinaus gehört der Staatsvertrag mit allen orthodox–islamischen Verbänden auf den Prüfstand. Diese Verbände – Schura, DITIB und VIKZ – wurden niemals vom Staat danach befragt, wie sie sich im Einzelnen gegenüber der für alle Muslime verpflichtenden Scharia verhalten – jener islamischen Normen-Lehre, die v.a. in Ehe-, Erbschafts- und Familienrecht und in der Festschreibung der untergeordneten Rolle der Frau weitgehend „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien der Demokratie“ ist, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in verschiedenen Urteilen. Selbst, wenn die Schura ihr Mitglied IZH jetzt ausschlösse, bleibt die Frage nach der Grundrechtstreue der islamischen Staatsvertragsparteien im Lichte der Scharia-Frage noch völlig offen.

Wir fordern die den Senat tragenden beiden Parteien auf, spätestens in den Gesprächen zur Evaluierung des Staatsvertrages die Frage nach der Scharia konkret zu stellen und von den islamischen Verbänden eine explizite Erklärung zu verlangen, dass sie die Scharia in den Teilen, die mit den Grundrechten, den Menschenrechten und unseren Gesetzen inkompatibel sind, für ungültig erklären.

Ebenso müssen diese Verbände sich uneingeschränkt für das hier geltende Säkularstaaatsprinzip aussprechen, das alle religiösen Gesetze den hier geltenden demokratischen Gesetzen unterordnet, sofern sie hier in Konflikt stehen. Zugleich müssen alle Staatsvertragspartner des Hamburger Senats sich dazu verpflichten, keine Weisungen fremder Territorialmächte und ihrer religionspolitischen Instanzen entgegen zu nehmen, wenn sie Vertragspartner Hamburgs sein wollen.

Ohne eine solche Erklärung, die öffentlich abzugeben ist, darf der laufende Staatsvertrag mit den orthodox-islamischen Verbänden nicht mehr weiter verlängert werden.

Die Senatsparteien haben jetzt eine Chance, nicht nur mit dem IZH so zu verfahren wie mit allen verfassungsfeindlichen Organisationen, nämlich: es zu verbieten und die Blaue Moschee an der Alster unter neuer, von Teheran unabhängiger Leitung neu entstehen zu lassen.

Die Senatsparteien sollten jetzt die Gelegenheit nutzen, ihre Staatsvertragspolitik eingehend im hier beschriebenen Sinne zu überprüfen. Das ist schmerzlich und entlarvend, weil es lange gehegte Illusionen kenntlich macht. Aber nur, wer ein realistisches Bild von seinem Vertragspartner hat, kann am Ende wissen, wen er sich da ins Haus holt. Diese Mühe haben die Senatsparteien sich vor zehn Jahren nicht gemacht. Der Evaluierungsprozess im kommenden Jahr zum Staatsvertrag bietet jetzt hierfür eine Chance.

Hamburg, 16.7.2021

Der Vorstand des Vereins Säkularer Islam Hamburg e.V.



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